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OGH: Entlassung / Pflichtverletzung
• Eine für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Arbeitnehmerin eines Tourismusverbandes, welcher zur Gleichbehandlung seiner Pflichtmitglieder verhalten ist, verwirklicht den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit i. S. d. § 27 Z 1 AngG sowie der beharrlichen Pflichtverletzung i. S. d. § 27 Z 4 AngG, wenn sie nach wiederholten Verstößen gegen diesen Grundsatz der Gleichbehandlung und entsprechender Verwarnung dennoch eine von ihr bereits vorbereitete Presseinformation, in der die Flugschule ihres Freundes weitaus mehr als sämtliche anderen, teilweise auch einschlägigen Tourismusbetriebe hervorgehoben wurde, versendet. - (§ 27 Z 1 und 4 AngG)
( 8 Ob A 170/01 k)