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Falsche Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage bei Selbständigen
• Falsche Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage bei Selbständigen (§ 25 GSVG)
Bei Personen, die sowohl in Beschäftigungsverhältnissen als freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG als auch als Selbständige im GSVG versichert sind, ergibt sichS. 167 folgende Problematik: Da die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVAgW) vom Finanzamt nur den Gesamtbetrag der selbständigen bzw. gewerblichen Einkünfte mitgeteilt erhält, kann sie nicht erkennen, welche Einkünfte bereits nach § 4 Abs. 4 ASVG bei der Gebietskrankenkasse beitragspflichtig waren und welche nicht. Aus diesem Grund berechnet sie die Höhe der GSVG-Beiträge aus den gesamten (!) selbständigen bzw. gewerblichen Einkünften. Gegen die Beitragsvorschreibung der SVAgW sollte in solchen Fällen bei dieser „interveniert" und ein Nachweis über jene Einkünfte erbracht werden, für die bereits ASVG-Beiträge bezahlt wurden.