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Rückforderung von Urlaubsentgelt bei Urlaubsvorgriff?
• Rückforderung von Urlaubsentgelt bei Urlaubsvorgriff?
RdW 3/2002, Art. Nr. 157: Artikel von Claudia Wolfsgruber.
Die Autorin behandelt auch die Rechtslage nach dem ARÄG 2000. Sie kritisiert m. E. zu Recht die Ansicht Spitzls, der die Theorie vertritt, dass sich der dem Arbeitnehmer gewährte Urlaub durch Rückzahlung des Urlaubsentgelts in einen unbezahlten Urlaub wandle. Dafür fehlt m. E. auch schon der rechtsgeschäftliche Wille des Arbeitnehmers, der aber bei einer Vereinbarung (!) eines unbezahlten Urlaubs wohl Voraussetzung ist.
Die Autorin vertritt die Ansicht, dass vom Arbeitgeber eine Rückerstattung von Urlaubsentgelt nur bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung gefordert werden könne. Sie unterscheidet also nicht zwischen überaliquotem Urlaubskonsum und „echtem" Vorgriff auf einen noch gar nicht bestehenden Urlaubsanspruch. Begründet wird dies damit, dass „das Gesetz keine Differenzierung zwischen gesetzlich zustehendem und vertraglich vereinbartem Urlaub" vorsehe. Dem kann ich deshalb nicht folgen, weil die beschränkte Rückforderungsmöglichkeit in § 10 Abs. 1 UrlG geregelt ist und es dort um die „Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im...