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Rahmenfristerstreckung - Arbeitslosenversicherung - freie Dienstnehmer
• Rahmenfristerstreckung - Arbeitslosenversicherung - freie Dienstnehmer (§ 15 AlVG)
Erlass des BMWA vom , GZ 440.080/37-II/2/02; Kompetenz 4/2002, 32: Artikel von Eva Scherz.
„... Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z 1 AlVG ist jedes arbeitslosenversicherungsfreie Dienstverhältnis als Rahmenfristerstreckungstatbestand anzuerkennen. Daher besteht kein sachlicher Grund, eine bestimmte und immer größer werdende Gruppe von krankenversicherungspflichtig beschäftigten Menschen schlechter zu stellen als beispielsweise geringfügig Beschäftigte oder karenzierte Beschäftigte. ...
Gerade das Gebot der gleichheitskonformen Interpretation von Gesetzen verlangt aber die Anwendung des Tatbestandes „arbeitslosenversicherungsfreies Dienstverhältnis" auch auf freie Dienstverträge gemäß § 4 Abs. 4 ASVG. Denn es wäre im Vergleich zur Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder zur Aufnahme einer selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit unsachlich, durch den Ausschluss von der Rahmenfristerstreckung bei Aufnahme eines freien Dienstverhältnisses nach einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Wegfall des freien Dienstverhältnisses nicht mehr auf die erbrachten Anwartschaftszeiten zurückgreifen zu können und ...