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ASoK 5, Mai 2002, Seite 174

VwGH: Pflichtfamulatur

Das einer Studentin während ihrer Pflichtfamulatur vom Dienstgeber freiwillig gewährte Mittagessen fällt nicht unter den Entgelts- bzw. Bezugsbegriff. Es kann daher kein geringfügig entlohntes Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 11 i. V. m. § 5 Abs. 2 ASVG vorliegen, weil dieses ein Entgelt i. S. d. § 44 ASVG voraussetzt. - (§§ 4 Abs. 1 Z 11 und 5 Abs. 2 ASVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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