Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH: Pflichtfamulatur
• Das einer Studentin während ihrer Pflichtfamulatur vom Dienstgeber freiwillig gewährte Mittagessen fällt nicht unter den Entgelts- bzw. Bezugsbegriff. Es kann daher kein geringfügig entlohntes Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 11 i. V. m. § 5 Abs. 2 ASVG vorliegen, weil dieses ein Entgelt i. S. d. § 44 ASVG voraussetzt. - (§§ 4 Abs. 1 Z 11 und 5 Abs. 2 ASVG)
(-11)