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Pauschalierte Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte verfassungswidrig
• Pauschalierte Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte verfassungswidrig (§ 53 a ASVG)
; Beiträge dazu von Markus Passer und Wolfgang Müller, in diesem Heft, Seite 138 f. bzw. 140 f.
Der VfGH hat einen Teil des § 53 a ASVG (insbesondere Abs. 1 Z 2 und Abs. 2) als verfassungswidrig aufgehoben. Dieser hatte bestimmt, dass Dienstgeber für die bei ihnen gegen geringfügige Entlohnung beschäftigte Dienstnehmer Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung zu leisten haben, sofern die Summe der an geringfügig Beschäftige ausbezahlten Entgelte das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Die Bestimmung bleibt für alle Sachverhalte bis anwendbar, da der VfGH dem Gesetzgeber diese Frist zur Verbesserung gewährt. Um die Gunst der Aufhebung der Bestimmung im Anlassfall zu erlangen, mussten laufende Verfahren bis zum beim VfGH eingereicht werden.