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SOZIALPARTNEREINIGUNG ZUR ABFERTIGUNGSREFORM
Die Sozialpartner - Wirtschaftskammer Österreich, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bundesarbeitskammer - haben sich auf Eckpunkte einer Reform des Abfertigungsrechts geeinigt. Am ist die Sozialpartnereinigung der Bundesregierung übermittelt worden. Es ist zu erwarten, dass sich die Bundesregierung bei ihrem - seit längerem angekündigten - Entwurf zu einer Reform des Abfertigungsrechts an dem Sozialpartnervorschlag orientieren wird, zumal die Sozialpartner von der Regierung ersucht worden waren, einen derartigen Vorschlag vorzulegen.
Bei der Reform geht es im Wesentlichen darum, die Abfertigung von einer Direktleistung des Arbeitgebers auf die Leistung aus einer Kassa umzustellen, die von Beiträgen des Arbeitgebers gespeist wird. Die Abfertigung besteht in diesem System aus dem auf dem Abfertigungskonto des jeweiligen Arbeitnehmers durch die BeitragszahlungenS. 369 angesammelten Kapital zuzüglich der daraus resultierenden Veranlagungserträge. Reformziele sind dabei insbesondere, die erworbenen Abfertigungsanwartschaften nicht mehr durch bestimmte Beendigungsarten wie insbesondere die Arbeitnehmerkündigung vernichten zu lassen und damit die freiwillige Mobilität der A...