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ASoK 11, November 2001, Seite 365

ARBEITNEHMERINNENSCHUTZ-REFORMGESETZ - ANS-RG, (RV 802 BlGNR XXI. GP)

Dr. Christoph Klein

Durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Reformgesetz - ANS-RG sollen das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz novelliert werden. Der Entwurf wurde vom Ministerrat in seiner Sitzung am beschlossen und mittlerweile dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Das ANS-RG soll mit in Kraft treten.

Primäres Ziel der Reform ist es, die Zahl der Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu senken. Außerdem sollen die Betriebe von bürokratischen Hemmnissen und vermeidbaren Kosten entlastet werden. Diese Ziele sollen durch Verbesserung, Änderung oder Entfall geltender Regelungen und durch besondere Betonung des Service- und Dienstleistungscharakters der Arbeitsinspektion erreicht werden. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen durch das ANS-RG gegeben.

1. Arbeitsinspektionsgesetz 1993 - ArbIG

Ankündigung von Kontrollen durch die Arbeitsinspektion

Ziel der Neuregelung ist, dass Kontrollen in Zukunft angekündigt erfolgen können, sofern die Wirksamkeit der Amtshandlung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Unter Wahrung des Rechts der Arbeitsinspektion im Sinne des ILO-Übereinkommens (Nr. 81) über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel, jederzeit unan...

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