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ASoK 11, November 2001, Seite 358

Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Dr. Wolfgang Höfle

Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 58 ASVG, § 35 GSVG, § 211 BAO)

Artikel von Klaus Hilber und Martin Rieder, SWK-Heft 28/2001, Seite S 700 - 702.

Die Autoren weisen darauf hin, dass sich die mit neu geschaffene Respirofrist im ASVG nach dem Wortlaut des § 58 ASVG nicht um Samstage, Sonntage und Feiertage verlängert (so jedoch z. B. Dienstgeber-Info der Wiener GKK). Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Respirofrist im GSVG nicht umgesetzt geworden ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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