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ASoK 11, November 2001, Seite 345

Die Beitragsprüfung

Keine Panik bei Ankündigung einer Beitragsprüfung durch die Gebietskrankenkasse!

Mag. Wolfgang Müller

Die Gebietskrankenkassen führen in unregelmäßigen Abständen Beitragsprüfungen durch, um festzustellen, ob die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge im Bereich des ASVG ordnungsgemäß berechnet und an die Kasse abgeführt wurden. Dabei wird der zu prüfende Dienstgeber verständigt, dass in nächster Zeit eine Beitragsprüfung ins Haus steht. Zu diesem Zweck wird er eingeladen, mit sämtlichen Unterlagen für die Nachweisung der ordnungsgemäßen Beitragsentrichtung, wie Lohnkonten, Kassabüchern, Bankauszügen etc. in der Gebietskrankenkasse vorzusprechen. Dabei ist der Dienstgeber nicht verpflichtet, bei besonders umfangreichen Unterlagen bzw. wenn er aus betrieblichen Gründen unabkömmlich ist, sich zur Gebietskrankenkasse zu begeben. Nach kurzer Mitteilung über diese Umstände kommt ein Prüfer gerne auch in den Betrieb. Da meist Steuerberater mit Beitragsangelegenheiten betraut werden, wird die Prüfung auch oft in den Räumlichkeiten des Steuerberaters abgewickelt.

Durchführung der Prüfung

Eine Beitragsprüfung ist meist für einige Tage anberaumt. Dabei geschieht es öfters, dass sie unterbrochen wird, um nach einem längeren Zeitraum wieder fortgesetzt zu S. 346werden. Es ist zweckmäßig, am Beginn der Prüfu...

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