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ASoK 11, November 2001, Seite 338

Elternkarenz ab 1. 1. 2002

Arbeitsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeldgesetz

Mag. Harald Kaszanits

Anlässlich der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit ergeben sich einige Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG), welches ab dem Väter-Karenzgesetz (VKG) heißt:

• Ersetzen des Begriffs „Karenzurlaub" durch den Begriff „Karenz".

• Möglichkeit der Vereinbarung einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze während der Karenz für höchstens 13 Wochen pro Kalenderjahr (z. B. Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung).

• Wegfall der Anspruchsvoraussetzung der „überwiegenden Betreuung des Kindes".

• Schaffung von Übergangsbestimmungen für Eltern, deren Kinder nach dem , jedoch vor dem geboren sind.

• Nimmt ein Elternteil eine Karenz im Anschluss an eine Karenz des anderen Elternteils in Anspruch, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz grundsätzlich mit Bekanntgabe, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Karenz.

I. Allgemeines

Im Folgenden wird ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Neuerungen geboten, die hinsichtlich der Elternkarenz für Eltern, deren Kinder

• ab dem geboren werden bzw.

• nach dem , jedoch vor dem geboren sind,

gelten.

Karenz beinhaltet den Anspru...

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