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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 28b Anmeldung zum und Abmeldung vom Teilnehmerverzeichnis

Christoph Ritz

1

Bei der elektronischen Adresse iSd § 28b Abs 1 Z 4 ZustG kann es sich zB um eine E-Mail-Adresse, eine Faxnummer oder eine Handynummer handeln; der einzige Zweck dieser Adresse ist, dass an sie die Verständigung übermittelt wird.

2

Ein Teilnehmer hat nach § 28b Abs 2 zweiter Satz ZustG die Möglichkeit, sich vorübergehend abwesend zu melden. Dadurch erhält er für diesen Zeitraum keine elektronischen Zustellungen/Zusendungen mehr. Damit ist jedoch keine Abwesenheit von einer (physischen) Abgabestelle verbunden, wodurch Sendungen an den Wohnsitz weiterhin möglich sind bzw nach anderweitigen Reglungen Abwesenheitsmeldungen zusätzlich zu erfolgen haben. Freilich steht für diese Personengruppe die jederzeitige Abmeldung vom Teilnehmerverzeichnis auch zur Verfügung. Gesteuert wird die Abwesenheitsmeldung auch über das Anzeigemodul (ErlRV 381 BlgNR 26. GP, 7).

Eine trotz Mitteilung iSd § 28b Abs 2 zweiter Satz ZustG erfolgte elektronische Zustellung ist unwirksam, kann aber nach § 7 ZustG heilen (Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht7, Rz 242h).

Die Bekanntgabe der Nichterreichbarkeit (iSd § 28b Abs 2 letzter Satz ZustG ist keine (vorübergehende) Abmeldung (Sander in Frau...

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