Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

Christoph Ritz

1

Das unmittelbar vorgesetzte Kommando, das die Zustellung an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, vorzunehmen hat, ist Zusteller iSd § 4 ZustG (vgl Walter/Mayer, Zustellrecht, 87; Stoll, BAO, 1096; Bumberger/Schmid, ZustG, § 15 K4; Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht7, Rz 209; Wessely in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Zustellrecht3, § 15 ZustG Rz 2).

1a

Die Anordnung des § 15 Abs 1 ZustG ist nicht dahingehend zu verstehen, dass den dort genannten Soldaten ausschließlich nach Abs 1 örtlich zugestellt werden müsse und jede andere Zustellung an Soldaten, die Präsenzdienst leisten, unwirksam wäre. Vielmehr handelt es sich um eine - anderen möglichen Abgabestellen nach dem ZustG gleichwertige - Sonderabgabestelle, die der Kommandostruktur des Bundesheeres Rechnung trägt und die dann zum Tragen kommt, wenn sich die Zustellbehörde zu einer Zustellung an im Präsenz- oder Ausbildungsdienst stehende Soldaten dort entschließt, wo sie örtlich einem Kommando des Heeres unterstehen. § 15 Abs 1 ZustG schließt daher nicht aus, dass der betreffenden Person auch an eine andere in Betracht kommende Abgabestelle, wie etwa an ihrer Wohnung, zugestellt werden kann ().

2

Die im § 15 Abs 2 zweiter S...

Daten werden geladen...
Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden