Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 204

Christoph Ritz

1

Die Rundungsbestimmung des § 204 gilt für den festgesetzten bzw selbstberechneten Abgabenbetrag.

Werden in einem Bescheid (nach § 201 Abs 4) mehrere gleichartige Abgaben festgesetzt, so gilt die Rundungsbestimmung für jeden einzelnen festgesetzten Abgabenbetrag beispielsweise für Dienstgeberbeitrag Mai bis Juli 2023 (vgl Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 204, 552; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 204 Rz 1).

Bei der Umsatzsteuerveranlagung (§ 21 Abs 4 UStG 1994) bezieht sich die Rundungsvorschrift (ohne Fortwirken der Rundungen bei den Vorauszahlungen) auf die Jahresgröße (Stoll, BAO, 2144).

Bei kombinierten Bescheiden (bei formularmäßiger Verbindung zB von Einkommensteuer und Umsatzsteuer) ist für die Rundung die Abgabenhöhe je Abgabe maß...

Daten werden geladen...