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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 148

Christoph Ritz

Übersicht


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I.
Prüfungsauftrag
1-8
II.
Wiederholungsprüfung (§ 148 Abs 3)
9-13
III.
Begleitende Kntrolle (§ 148 Abs 3a)
13a-13d
IV.
Ankündigungspflicht (§ 148 Abs 5)
14-17

I. Prüfungsauftrag

1

Der Prüfungsauftrag ist eine verfahrensleitende Verfügung iSd § 94 (zB Iro, BAO, 126; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 148 Anm 2; Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 148 Rz 3; Tanzer/Unger, BAO 2025, 154).

Er ist gem § 299 Abs 1 aufhebbar (vgl zB Stieger in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 148 BAO [Prüfungsauftrag] Abschn 3.2.; ); seit § 244 idF AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108) allerdings nur mehr von Amts wegen.

Aus der im § 148 Abs 1 vorgesehenen Pflicht zur Vorweisung des Auftrags ergibt sich, dass er stets schriftlich zu erlassen ist (Stoll, BAO, 1647; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 148 Anm 2; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 148, 436).

Der Prüfungsauftrag ist somit ein Bescheid (zB ; ; , RV/7102162/2021) und hat neben den sich aus § 93 Abs 2 und 3 sowie § 96 ergebenden Inhaltserfordernissen weiters die im § 148 Abs 2 geforderten zu enthalten. Er hat daher den Gegenstand der vorzunehmende...

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