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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 64 Organisation und Aufgaben

Christoph Ritz

1

Als weitere Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung werden die „Zentralen Services“ eingerichtet. In § 64 wird festgelegt, dass die Zentralen Services eine bundesweite Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung mit Unterstützungsfunktion sind (ErlRV BlgNR 27. GP, 1).

Die Zentralen Services haben ihren Sitz in Wien (§ 5 Sitz-V).

Zu den Aufgabenbereichen der Zentralen Services gehört ua die Aus- und Weiterbildung der Bediensteten durch Abhaltung einschlägiger Lehrgangs-, Kurs- und Seminarangebote - zum Beispiel an der Bundesfinanzakademie (ErlRV BlgNR 27. GP, 1).

2

§ 115 BundeshaushaltsG 2013 lautet:

„§ 115. (1) Der Buchhaltungsagentur des Bundes obliegt die fallweise und unvermutete Nachprüfung der gesamten Verrechnung einschließlich der Personalverrechnung der haushaltsführenden Stellen sowie der von diesen verwal...

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