BAO | Bundesabgabenordnung
8. Aufl. 2025
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§ 60 Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich
Literatur: Achatz/Kirchmayr, 40 wird 3, aus 9 wird 1! taxlex 2020, 329; Schweinberger/Trauner, Aus 40 Ämtern wird das Finanzamt Österreich, taxlex 2020, 332; Manhal, „Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit führt zu geringerem Aufwand für Verwaltung und Unternehmen“, BFG-journal 2021, 38; Vock, Die neuen Zuständigkeiten für die Lohnsteuer, AVR 2021, 8; Manhal/Hacker, Das bundesweite Finanzamt, ögswissen 1/2021, 10; Eigentler in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 60 BAO (April 2022); Macho/Schwaiger/Lehner/Hammerl/Epply, in Die Organisation der steuerlichen Außenprüfung, B. Abschn 3 (Finanzamt Österreich), in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung (November 2022); Seiser, Zuständigkeiten der Finanzämter BBi 6/2023, 1.
Erlässe: Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter - ZustRL, BMF-AV Nr 172/2021 (idF BMF-AV Nr 35/2023; BMF-AV Nr 47/2024), insb Rz 36-54, 131, 139-152, 168-171, 173-176, 196; UStR 2000, Rz 2599g; KfzBStR 2021, Rz 1584.
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Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben iSd § 1 Abs 3 zusammenhä...