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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 59 Beschwerdeverfahren

Christoph Ritz

Erlässe: Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter - ZustRL, BMF-AV Nr 172/2021 (idF BMF-AV Nr 35/2023; BMF-AV Nr 47/2024), Rz 32-33.

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§ 59 BAO entspricht inhaltlich dem bisherigen § 4 AVOG 2010 (AB 692 BlgNR 26. GP, 11).

2

Der Übergang der Zuständigkeit kann insbesondere gem § 57 (Delegierungsbescheid) oder gem § 58 erfolgen.

3

§ 59 betrifft beispielsweise die Zuständigkeit zur Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen und zur Erlassung von Aufhebungsbescheiden gem § 300 Abs 1 (Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 58 Rz 4 und § 59 Rz 1; Eigentler in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 59 BAO Abschn 3); weiters die Parteistellung der Abgabenbehörde nach § 265 Abs 5 BAO („Amtspartei“).

4

§ 59 gilt auch dann,

  • wenn das Rechtsmittel nach § 249 bei der neu zuständigen Abgabenbehörde eingebracht wurde (Eigentler in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 59 BAO Abschn 3.),

  • wenn durch Gesetz die Zuständigkeit übertragen wurde (vgl § 323 Abs 3, 5, 15 und 17), außer wenn Abweichendes geregelt ist (vgl Eigentler in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 59 BAO Abschn 3).

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