Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überdurchschnittliche Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Vater
iFamZ 2022/41
Betreut der Vater das Kind an 123 Tagen im Jahr (= rund 2,4 Tage pro Woche), hält sich der von den Vorinstanzen angenommene Abschlag von 20 % für die über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Erbringung von Naturalunterhalt innerhalb der Grundsätze der höchstgerichtlichen Rsp, auch wenn – einzelfallbezogen – auch höhere Abzüge anzutreffen sind (zB 8 Ob 69/15b, iFamZ 2016/4, 12; 10 Ob 41/17b, iFamZ 2018/4, 6).