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iFamZ 2, April 2022, Seite 75
Durchsetzung des Kontaktrechts mit spürbarer Beugestrafe
iFamZ 2022/49
Selbst wenn die Mutter kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen haben sollte, kann bei Verhängung einer Geldstrafe von 500 € noch nicht von einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraums gesprochen werden; die Geldstrafe kann ihren Beugezweck nämlich nur dann erfüllen, wenn sie auch „weh“ tut.