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Massenzustrom aus der Ukraine in die EU
Auswirkungen auf das österreichische Unterhaltsvorschussrecht?
Mit dem am in ABl L 71, S 1, kundgemachten und in Kraft getretenen Durchführungsbeschluss des Europäischen Rates vom , (EU) 2022/382, wurde das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes festgestellt.
I. Personen, für die der vorübergehende Schutz gilt
Dieser Beschluss gilt für die folgenden Gruppen von Personen, die am oder nach dem infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden:
ukrainische Staatsangehörige, die vor dem ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, und
Familienangehörige der unter den Buchst a und b genannten Personen.
Die Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Auf...