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iFamZ 2, April 2022, Seite 72

Gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils (I)

iFamZ 2022/42

§ 180 ABGB

Die für einen Obsorgestreit mehr oder weniger typischen Schwierigkeiten im Umgang zwischen den Eltern sind kein Grund, die seit dem KindNamRÄG 2013 als Regelfall vorgesehene gemeinsame Obsorge nicht anzuordnen.

Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht angeordnete gemeinsame Obsorge bei hauptsächlicher Betreuung der Tochter im Haushalt der Mutter. Dagegen richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs der Mutter, in dem keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG aufgezeigt wird. (…)

2.1. (…) Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Elternteile setzt ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus; ob eine solche vorhanden ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und begründet regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0128812 [T15]).

2.2 Nach den (…) Feststellungen ist eine (wenngleich „im Zuge des Gerichtsstreits etwas“ verschlechterte) Kommunikationsbasis zwischen den Eltern vorhanden und die Besuchskontakte zum Vater funktionieren im Wesentlichen nach wie vor gut; die Minderjährige hat gewisse Probleme mit der neuen Ehefrau des Vaters, die eine etwas strengere Einstellung zu ...

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