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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 205a Zusatzrente für Schwerversehrte

Sieglinde Tarmann-Prentner

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Die Zusatzrente für Schwerversehrte nach § 205a ASVG wird nicht wegen des besonderen körperlichen Zustandes gewährt, sodass sie als Nettoeinkommensbestandteil des Ausgleichszulagenwerbers anzusehen ist (RS 0084287).

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