ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 173 Leistungen
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
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§ 173 enthält einen Übersichtskatalog der Leistungen der gesetzlichen UV, deren Voraussetzungen und Umfang im Abschnitt III (§§ 189 ff) individualisiert wird. Im Zentrum des Leistungsrechts stehen die Versicherungsfälle der entweder durch AU oder durch BK verursachten Gesundheitsschädigung. Für beide Versicherungsfälle sind die gleichen Leistungen vorgesehen (Tomandl, Leistungsrecht, 7 ff). Vgl auch § 172 Rz 5 ff.
II. Körperliche Schädigung und Todesfall
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Die Pflichtleistungen im Fall körperlicher Schädigung umfassen die Sachleistungen der Heilbehandlung und Rehabilitation, einschließlich Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln, als auch einmalige, kurz- und langfristige Geldleistungen.
Pflichtleistungen im Todesfall sind neben der einmaligen Leistung eines Teilersatzes der Bestattungskosten (§ 214) die als Ausgleich für entgangenen Unterhalt konzipierten Hinterbliebenenrenten (§ 215 ff).
III. Zuschüsse nach § 53b
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Leistungen nach § 173 Z 1 und 2 setzen das Vorliegen einer BK oder eines AU voraus. Der Zusch...