ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 168 Aufwendungen für das Wochengeld
1
Diese Bestimmung trifft eine Kostenaufteilung für die Aufwendungen für das Wochengeld zwischen den KVT und dem FLAG-Fonds, wobei sich das Kostenverhältnis im Laufe der Zeit immer wieder geändert hat; derzeit trägt der FLAG-Fonds 70 %.