ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 112
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Eine Abs 3 vergleichbare Regelung enthält § 9 Abs 7 VStG. Zu § 9 Abs 7 VStG hat der VwGH ausgesprochen, dass für den Eintritt der Haftung der Gesellschaft ein entsprechender Haftungsausspruch im Spruch des Straferkenntnisses erforderlich ist. Diese Überlegungen gelten auch bei der Verhängung eines Beitragszuschlages gem § 113 (VwGH 2015/08/0067).