ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 5a Betriebsvereinbarung zur Errichtung einer betrieblichen Gesundheitseinrichtung
1
Gegenstandslos. Einschlägige Anträge konnten nur bis gestellt werden. Es langte kein Antrag ein (s § 5b Abs 2, § 718 Abs 9).
2
Siehe dazu § 732 Abs 7, wonach die ÖGK und die jeweilige Stiftung berechtigt und verpflichtet sind, im Wege einer Kooperationsvereinbarung das Service für die Begünstigten der Stiftung sowie die Versicherten der ÖGK kostengünstig und versichertenfreundlich sicherzustellen. Solche Vereinbarungen waren bei Redaktionsschluss in Arbeit. Die Bestimmung verhindert nicht den Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf anderer Grundlage.