Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 98 Übertragung und Verpfändung von Leistungsansprüchen

Robert Atria

1

§ 98 regelt, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Verpfändung (zur gerichtlichen Pfändung s § 98a) oder eine (ebenfalls durch Rechtsgeschäft zu erfolgende) Übertragung (Zession) von Leistungsansprüchen – bei sonstiger – Rechtsunwirksamkeit zulässig ist.

2

Sachleistungsansprüche können ebenso wie bloße Anwartschaften (auf erst in Zukunft entstehende Ansprüche) weder übertragen noch verpfändet werden (Zessionsverbot, Abs 3); vom Zessionsverbot umfasst sind auch Kostenerstattungsansprüche, insbesondere für ein Wahlarzthonorar (2 Ob 255/64 = RS 0025097; 4 Ob 196/06m = RS 0113911 [T3]; dazu kritisch Schrammel in Tomandl/Felten, System, 2.1.4.2.).

3

Geldleistungsansprüche (dazu gehören zB auch Pensionsnachzahlungen, RS 0083855) können nur unter den Voraussetzungen der Abs 1 (Z 1 und 2) und Abs 2 übertragen und verpfändet werden.

4

Nach Abs 1 zulässig ist eine Übertragung oder Verpfändung eines Geldleistungsanspruches nur zur Deckung eines nach Anfall des Anspruchs (vor dessen Auszahlung) von bestimmten Stellen (SVT, DG, SH-Träger) darauf geleisteten Vorschusses (Z 1) oder zur Deckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen gegen den...

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden