ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 84c Beteiligung an der Zielsteuerung-Gesundheit
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Gesetzliche Ermächtigung iSd § 81. Siehe die Aufgaben nach § 30c Abs 1 Z 9, § 84a (siehe dort ua Rz 1 aE) und die Einbindung von VerwK nach § 434 Abs 2 Z 1. Zu Vertragsabschlüssen vgl auch § 459e.