zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 54 Sonderbeiträge

Johannes Derntl

1

Gemäß § 49 Abs 1 iVm Abs 2 sind Sonderzahlungen Geld- und Sachbezüge, auf die der DN oder Lehrling Anspruch hat oder die er darüber hinaus auf Grund des Dienst- (Lehr)verhältnisses vom DG oder von einem Dritten erhält, und die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden, wie zB Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Trotz der Wendung „gewährt werden“ in § 49 Abs 2 sind auf Grund der Verbindung zu § 49 Abs 1 unter Sonderzahlungen nicht nur solche Geld- und Sachbezüge zu verstehen, die dem DN oder Lehrling zukommen, sondern es gilt auch bezüglich der Sonderzahlungen das Anspruchslohnprinzip (VwGH 96/08/0184).

2

Diese Sonderzahlungen sind als Entgelt nur in Hinblick auf § 54 oder bei sonstiger ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (s §§ 179 Abs 1, 244 Abs 3) zu berücksichtigen. Gem § 54 sind von den im Kalenderjahr fällig werdenden Sonderzahlungen bis zur Höchstbeitragsgrundlage Sonderbeiträge zu entrichten. Die Verpflichtung zur Leistung der Sonderbeiträge hängt direkt von den Sonderzahlungen selbst ab (Näheres s § 49 Rz 84 ff). Diese werden häufig nicht durch gesetzliche Regelung vorgeschrieben, sondern durch Kollektivvertrag oder Individualarbeitsvertrag...

Daten werden geladen...