ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 41 Form der Meldungen
1
Informationen zum elektronischen Datenaustausch: s www.elda.at.
2
Zur Zulässigkeit alternativer Meldemöglichkeiten: s die Richtlinie über Ausnahmen von der Meldeerstattung mittels Datenfernübertragung – RMDFÜ 2005 (avsv Nr 145/2005 idF 245/2018 abrufbar unter www.ris.bka.gv.at).
3
Zu Abs 4:
Im Hinblick darauf, dass es beim Absenden einer Telekopie grds zu Fehlern kommen kann, die die tatsächl Übermittlung verhindern, ist es erforderlich, den Sendebericht zur Überprüfung der fehlerfreien Übermittlung zu kontrollieren und im Falle einer Fehlermeldung die Mindestangaben-Anmeldung neuerlich abzusenden (VwGH 2008/08/0201).
4
Die EB zum SBBG 692 BlgNR 25. GP, führen aus, dass in jüngster Vergangenheit im Rahmen der Vollziehung durch die KVT vermehrt dubiose Firmen im Baubereich, die als Scheinunternehmen zu qualifizieren sind, in der Rechtsform von Einzelfirmen wahrgenommen wurden. Aus diesem Grund sollen künftig nur mehr DG, die diese Funktion im Rahmen von Privathaushalten ausüben (im Unterschied von DG, die als Unternehmer am Wirtschaftsleben teilnehmen), Meldungen in Papierform erstatten dürfen (zum Beispiel für die Anmeldung von Haushaltshilfen). Alle anderen DG haben d...