ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 733 Beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber/innen auf Grund der Coronavirus-Pandemie
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Die Coronavirus-Pandemie kann zu wirtschaftlichen Problemen von Unternehmen führen und ihnen Schwierigkeiten bei der Bezahlung der SV-Beiträge bereiten. Der Gesetzgeber hat auf diese Situation in mehreren Novellen (siehe zB Derntl, COVID-19: Einhebung von Beiträgen durch die ÖGK/2. SVÄG 2020 und ASVG-Änderung BGBl I 2021/35, ZIK 2021, 6) reagiert und erweiterte Möglichkeiten von Stundungen und Ratenvereinbarungen vorgesehen, die DG bei der Abstattung der SV-Beiträge und damit die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich unterstützen sollen.
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Es gelangen nicht per se alle DG in den Genuss der Zahlungserleichterungen, sondern jene Unternehmen, die mit Betretungsverbot belegt bzw von Betriebsbeschränkungen oder Schließung betroffen sind/waren (Abs 1), oder die glaubhaft machen, dass Beiträge wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht entrichtet werden können (Abs 2). Die Glaubhaftmachung reduziert das Beweismaß auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit (Rechberger in Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen III/13 § 274 ZPO Rz 1).
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