ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 544
1
Die Anordnung, dass Verweisungen grds dynamischer Natur sind, bezieht sich nur auf Bundesgesetze. Sie ist deshalb verfassungsrechtlich unproblematisch. Soll die verwiesene Norm in einer bestimmten Fassung gelten, muss dies ausdrücklich festgelegt werden. Zu einem der bedeutendsten Anwendungsfälle des § 544 vgl § 360b Rz 2.