ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 32h Vertragspartner-Analyse
1
Durch diese Bestimmung wird eine Rechtsgrundlage für ein Analyse- und Benchmarking-Instrument geschaffen, mit dessen Hilfe Kostendämpfungspotentiale im Bereich ärztlicher Hilfe und gleichgestellter Leistungen sowie Heilmittel erkannt und Maßnahmen gesetzt werden können, um diese zu heben (EBRV 779 24. GP, 31). Die Ergänzung im Rahmen der Gesundheitsreform hat das Ziel, dass sich die Analyse nicht mehr nur auf die Vergleichbarkeit der Kennzahlen, sondern auch auf die Vergleichbarkeit der Honorierungssysteme und dort vor allem auf eine Vergleichbarkeit der durch sie gesetzten Anreiz- und Steuerungswirkungen erstrecken soll (EB 2243 24. GP, 31). Solche Anreiz- und Steuerungsmechanismen können beispielsweise als Pauschalhonorierungen, Limitierungen und Degressionen ausgestaltet sein.
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Die Vertragspartner-Analyse ist ausdr den KVT gemeinsam übertragen. Sie gehört in den Zusammenhang des Controllings in der Sozialversicherung. Dem einzelnen KVT ist es dennoch möglich, auf seinen Zuständigkeitsbereich beschränkt, eigene Maßnahmen zu setzen. Diese dürfen die gemeinsame Auswertung bzw das gemeinsame Benchmarking etc nicht verunmöglichen. Eine Bindung an die andere...