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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441e Büro des Dachverbandes

Felix Struth-Schörghofer

1

Grundlage der Tätigkeit der Büroleiter sind Dienstverträge, keine öffentlich-rechtlichen Bestellungsakte. Die Büroleiter sind keine Versicherungsvertreter (Funktionäre) nach § 420 ASVG, sie unterstehen der Konferenz (Abs 2 und § 460 Abs 3). Wer Mitglied der Büroleitung ist, ergibt sich (deklarativ) aus der Eintragung des DV im Ergänzungsregister. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auch durch eine aufsichtsbehördliche Bestätigung nach § 432 Abs 2 dokumentiert werden.

2

Zur Anwendbarkeit des Stellenbesetzungsrechts siehe § 460 Rz 4, die ausdrückliche Erwähnung der möglichen Wiederbestellung ist eine Reaktion auf die dort erwähnten Diskussionen zu Bestellungen bei SVT. Die Formulierung bedeutet nicht, dass in allen Gesetzesstellen, in denen dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, keine Wiederbestellung mehr zulässig wäre. Der VwGH hat in einem Verfahren nach § 450 Abs 1 entschieden, dass bei der erstmaligen Bestellung mehrere Bestimmungen des ASVG und der (Muster-)Geschäftsordnung verletzt wurden (zur Rechtswirkung des Verfahrens vgl § 450 Rz 1). Ua seien den VV nicht rechtzeitig alle relevanten Unterlagen übermittelt worden, ebenso wurde ihr Recht verletzt, in sämtlic...

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