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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441b Hauptversammlung

Felix Struth-Schörghofer

1

Zu den Aufgaben der Hauptversammlung siehe § 441d. Die Vertretung des DV nach außen erfolgt nach § 441c Abs 1 durch die Konferenz, soweit nicht nach Abs 4 der Vorsitzende der Hauptversammlung gegenüber den SVT auftritt.

2

Vorläufige Verfügungen nach § 453 Abs 2 können auch beim DV durch den Vorsitzenden der Konferenz getroffen werden.

Rz 3–9 entfallen

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