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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 412d Versicherungszuordnung auf Grund der Anmeldung zur Pflichtversicherung (Vorabprüfung)

Sebastian Wotruba

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Auch bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit soll die Vorgangsweise iS von § 412b Platz greifen, wenn zu prüfen ist, ob für neue Selbständige nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, Betreiber bestimmter freier Gewerbe und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten eine Zuständigkeit der SVS oder des KVT nach dem ASVG besteht.

Die „Liste der freien Gewerbe“, die gemäß § 412a Z 2 lit a der Vorabprüfung unterliegen, wird von der SVS im Internet zur Verfügung gestellt. Punkt 6 oder 7 der Anlage 2 zum BSVG beinhaltet beispielsweise Tätigkeiten als Schweinetätowierer, Fleischklassifizierer oder Biokontrollor.

In diesen Fällen hat die SVS den zuständigen KVT von der (vorläufigen) Anmeldung zur Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw BSVG zu informieren.

Zur Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit soll mit Bindungswirkung und bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mittels Fragebogens geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem GSVG bzw BSVG vorliegt.

Die Ergebnisse der Erhebungen sind von der SVS und dem KVT nach dem ASVG gemeinsam zu prüfen.

Die Bindungswirkung tritt in diesen Fällen ein, wenn sich die Versicherungsträger b...

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