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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 349 Gesamtverträge

Hans Seyfried/Ferdinand Felix

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Klinische Psychologen und Psychotherapeuten (Abs 2)
112
II.
Beziehungen zu privaten Krankenanstalten; Großgeräte (Abs 2a und 2b)
A.
PRIKRAF-GV (Abs 2a)
B.
Großgeräte-GV (Abs 2b)
1418a
C.
Ambulatoriums-GV (Abs 2c)
III.
Qualitätsvorgaben (Abs 5)
1925

I. Klinische Psychologen und Psychotherapeuten (Abs 2)

1

Die Formulierung („je ein GV“ zugleich jeweils „Interessenvertretungen“) wirft Fragen auf: Resch (in Grillberger/Mosler, Wirtschaftsrecht, 448) ist der Ansicht, die Feststellung der Leistungsfähigkeit sei am Versorgungsauftrag der sozKV zu messen, sodass nicht maßgeblich sei, ob eine Mehrheit von Berufsberechtigten Vereinsmitglied ist. Der Verein könne nach seinen Statuten auch nur jenen offenstehen, die an der Sachleistungsversorgung mitwirken wollen, und sich nur auf einzelne Bundesländer beschränken. Dass es auch mehrere GV geben kann, gehe aus § 135 Abs 6 hervor. (Dabei handelt es sich mE aber um ein redaktionelles Versehen: Mit dem SRÄG 2000 waren Behandlungsbeiträge für die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten und klinischen Psychologen eingeführt, aber nur für Letztere mit der 58. Nov wieder abgeschafft worden, ohne das Wort „Gesamtver...

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