zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 30 Aufgaben

Felix Struth-Schörghofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Organisation
16
II.
Grundsätzliche Aufgaben
79
III.
Verbindlichkeit (Abs 3)
IV.
Übertragener Wirkungsbereich, Weisungsbindung
1120
V.
Erkenntnisse des VfGH zum Dachverband (VfSlg 17.023 und G 78-81/2019 ua)
A.
Grundprinzipien der Selbstverwaltung
2125
B.
Mitwirkungsrecht der Verbandsangehörigen
2631
C.
Keine Entsendung durch Interessenvertretungen
D.
Weisungsgebundene Organe aus Nichtverbandsangehörigen zulässig
VI.
Kein Bescheidrecht
3436

I. Organisation

1

Dachverband der Sozialversicherungsträger ist ab der Name des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Es fand durch das SV-OG keine „Neugründung“ oder sonstiger Wechsel in der Rechtsperson statt, dementsprechend gibt es auch keine „juristische Sekunde“ zwischen einer früheren und nunmehrigen Entität.

Die Führung von abweichenden Bezeichnungen („Marketingnamen“ wie zB „Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen“) ist im geschäftlichen Verkehr zulässig. In rechtl relevanten Zusammenhängen (Behördenfunktion, Parteistellung, Normsetzung, Begründung von Rechten und Pflichten durch Vertragsabschluss, Abgabe von Erklärungen usw) ist jedoch zur Vermeidung von Missverständ...

Daten werden geladen...