ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 343b Gesamtvertrag für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Betreuung
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Die Bestimmung lässt offen, ob es eine Zugangsbeschränkung mit Auswahlverf (§ 343 Abs 1) oder einen Anspruch auf Vertragsabschluss (§ 343a Abs 2) geben soll. Schrammel in Tomandl/Felten, System 5.3.3.5.2., geht von Letzterem aus. Das Fehlen einer zu § 343a Abs 2 analogen Bestimmung – die eine Ausnahmeregelung zu §§ 341 und 343 darstellt – spricht mE dagegen.