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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 343 Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses

Markus Kletter/Hans Seyfried

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Partner des EV, vom GV abweichende Einzelvereinbarung
16
II.
Auswahlkriterien; Rechtsschutz für Bewerber
723
III.
Stilllegung einer Planstelle (Abs 1b, 1c)
IV.
Allgemeines zur Beendigung des EV
2531
V.
Erlöschen des EV (Abs 2)
3238c
VI.
Auflösung des EV (Abs 3)
3942
VII.
Kündigung und Kündigungsanfechtung (Abs 4)
A.
Allgemeines
4350
B.
Einspruch und aufschiebende Wirkung
55, 56
C.
Anfechtungsverfahren
5769
D.
Kündigungsgründe
7085
E.
Evaluierung nach ÄrzteG

I. Partner des EV, vom GV abweichende Einzelvereinbarung

1

Ein EV kann entweder mit einem freiberuflich tätigen Arzt mit eigener Ordinationsstätte (der Träger der Berufsberechtigung und Partner von Behandlungsverträgen ist) oder mit einer GrpP (deren Gesellschaft Trägerin der Berufsberechtigung und Partnerin der Behandlungsverträge ist) abgeschlossen werden; all diese sind entweder Ärzte für Allgemeinmedizin oder Fachärzte. Approbierte Ärzte sind Staatsangehörige aus EWR-Mitgliedsstaaten, die über keine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin oder in einem Sonderfach verfügen, sondern nur über eine ärztliche Mindestgrundausbildung; mit ihnen dar...

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