ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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Vor §§ 342b, 342c
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Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 (GRUG, BGBl I 2017/131) enthält in Art 1 das Primärversorgungsgesetz (PrimVG) und in Art 2 und 3 die begleitenden Anpassungen des G-ZG (s § 338 Rz 23) und des ASVG. Eine Primärversorgungseinheit (PVE) ist eine Erstanlaufstelle und bietet Gesundheitsförderung, Prävention, umfassende Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie die Koordination aller erforderl Maßnahmen an. Überdies können ihr (gegen gesonderte Honorierung durch die Gebietskörperschaften) Aufgaben des öff Gesundheitsdienstes übertragen werden. Die Kernpunkte des PrimVG sind:
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Eine PVE muss zahlreiche (Mindest-)Anforderungen (Struktur- und Prozessqualitäten zur „Abdeckung einer breiten diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Kompetenz“) erfüllen und über ein Versorgungskonzept (verbindlich zu erbringendes Leistungsspektrum [unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur und epidemiologischer Besonderheiten, aber auch der Versorgungsstruktur im Einzugsgebiet sowie der mitwirkenden Gesundheitsberufe in der PVE], zeitlich abgestimmte Verfügbarkeit auch an Tagesrandzeiten, Aufbau- und Ablauforganisation; s ausf AB 1714 BlgNR 25. GP, 5) verfügen, das ...