ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 337 Verjährung der Ersatzansprüche
1
Zur Verjährung der auf den SVT übergegangenen Schadenersatzansprüche s § 332 Rz 60 ff.
2
Zu der in § 337 geregelten Verjährung des Ersatzanspruchs des SVT nach § 334 s §§ 333–335 Rz 73 f.
Der Verjährung eines Regressfalles kann in der Praxis auch durch Einholung von Verjährungsverzichtserklärungen begegnet werden (Rudda/Ficzko, GSVG, Anm zu § 192).