ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
§ 326 Ersatzleistungen aus der Unfallversicherung
1
Hat ein Vers wegen eines AU oder einer BK Sozialhilfeleistungen gewährt erhalten, geht sein Anspruch auf kongruente Leistungen der UV auf den SH-Träger über. Praktisch kommt neben dem Teilersatz der Bestattungskosten insb der Ersatz von erbrachten Leistungen der Heilbehandlung in Frage.