ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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§ 316 Ersatzanspruch des Trägers der Unfallversicherung
1
Weitgehend gegenstandslos. S § 315 und § 319a.
2
Andere Ersatzansprüche: §§ 323 ff (Sozialhilfe), §§ 332 ff (Regress bei Schadenersatz, bei Konkurrenz mehrerer SVT § 336), § 54a KOVG.