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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 301 Maßnahmen der Rehabilitation

Jörg Ziegelbauer

1

Abs 1 normiert, dass die PVT Maßnahmen der Rehabilitation nach pflichtgem Ermessen zu erbringen haben (s § 300 Rz 3; RS 0084894; RS 0084899 zu § 332). Anträge auf Zuerkennung einer Pension wg gemindAF gelten seit dem BBG 2011 vorrangig als Anträge auf Leistungen der Rehabilitation (§ 361 Abs 1). Gem den §§ 253f, 270b und 276f besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der medizin Rehabilitation (zur Bescheidpflicht RS0130606). Gem den §§ 253e, 270a besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der berufl Rehabilitation. Der PVT hat weiters über den Antrag auf Zuerkennung von (nur mehr subsidiär gebührendem, § 306 Abs 1) Übergangsgeld bei Ablehnung einen Bescheid zu erlassen, wenn das der Versicherte ausdrücklich verlangt (§§ 306, 367 Abs 1). Für die Entscheidung eines SVT über einen – jedenfalls unabhängig von einem Pensionsantrag gestellten – Antrag auf Gewährung von Leistungen der Rehabilitation in der PV besteht keine Bescheidpflicht (10 ObS 119/15w; 10 ObS 78/16t).

2

Rehabilitationsmaßnahmen sollen Neigung (vgl dazu 10 ObS 105/16p), Eignung und bisherige Tätigkeiten des Vers berücksichtigen, bei Pensionsbeziehern insb auch das...

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