ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 284 Knappschaftsalters-(Knappschaftsvoll-)pension, Ausmaß
1
Für Stichtage von 2004 bis 2008 sahen die Übergangsbestimmungen des § 607 Abs 17 höhere Steigerungspunkte vor, allerdings auch eine Begrenzung der Leistung mit 87 % der höchsten zur Anwendung kommenden BMG.