ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
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S. VVorwort zur 15. Auflage
Folgende Änderungen nahm der Gesetzgeber im Jahr 2023 vor:
BGBl I 2023/11 legt fest, welche Geburtsjahrgänge bei der schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2024 betroffen sind.
BGBl I 2023/36 betrifft Klarstellungen bei der Direktzahlung für das Jahr 2023.
Das COVID-19-Überführungsgesetz BGBl I 2023/69 regelt das Auslaufen der pandemiebezogenen Regelungen.
BGBl I 2023/81 beinhaltet eine Änderung der Regelung über den Stellenplan betreffend Primärversorgungseinheiten.
Das Eltern-Kind-Pass-Gesetz BGBl I 2023/82 enthält eine Anpassung des ELSY.
Das AbgÄndG 2023 BGBl I 2023/110 nimmt Entgelte aus der nebenberuflichen Behandlung von Insassen einer Justizanstalt aus dem Entgeltbegriff aus und regelt die Datenübermittlung an den BMSGPK.
BGBl I 2023/133 enthält die Pensionsanpassung 2024 und die Erhöhung von Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024.
Das BBG 2024 BGBl I 2023/152 enthält Anpassungen betreffend beitragsfreie Zuschüsse des DG für die Kinderbetreuung, nimmt klinisch-psychologische Behandlungen in den Leistungskatalog auf und sieht den Abschluss von Gesamtverträgen zu klinischen PsychologInnen und PsychotherapeutInnen nicht mehr obligatorisch vor.
Das SRÄG ...