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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 728

Altlastenbeitrag

Es unterliegt auch ein Lagern (oder Zwischenlagern) in einer kürzeren als in § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG (Rechtslage ab ) genannten Zeitdauer der Altlastenbeitragspflicht, wenn nicht alle hiefür erforderlichen behördlichen Bewilligungen (Anzeigen oder Nichtuntersagungen) vorgelegen sind. – (§ 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/17/0132)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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