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Veräußerungsgewinn
Eine Auffüllungsverpflichtung, die dem ausscheidenden Gesellschafter gegenüber aus privaten Gründen nicht geltend gemacht wird, führt zu keinem Veräußerungsgewinn nach § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988. Eine solche Konstellation ist nur im Fall eines unentgeltlichen Gesellschafterwechsels möglich. Die unentgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils setzt aber voraus, dass diesem Anteil ein real positiver Wert zukommt. – (§ 24 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0028)